Betreuungsgesuch aufgeben

Um einen Antrag stellen zu können, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie benötigen ergänzende Kindertagesbetreuung, weil sie früh morgens, abends oder am Wochenende arbeiten gehen oder eine Ausbildung machen.
  2. Zu diesen Zeiten sind Kindertagespflege, Kita oder eFöB Ihres Kindes geschlossen.
  3. Keine sorgeberechtigte Person (z. B. weder Vater noch Mutter) kann Ihr Kind in dieser Zeit betreuen.
  4. Sie brauchen die ergänzende Betreuung
  • regelmäßig (z. B. jede Woche oder jeden Tag) und
  • über einen längeren Zeitraum (z. B. mehrere Monate) und
  • für mindestens eine Stunde mehr, als die reguläre Betreuung geöffnet hat. (Wichtig: Neben der Arbeits- oder Ausbildungszeit, wird auch die Wegezeit zur Arbeit und zurück mitgerechnet.)

 

Sie können nun ein Betreuungsgesuch aufgeben!

Haben Sie Fragen oder sind Sie unsicher, ob Sie die Voraussetzungen für einen Antrag auf den Gutschein für die ergänzende Kindertagespflege erfüllen?

› Wir beraten Sie gerne!

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